Deutschland bereitet sich auf die Umsetzung des Hinweisgeberschutzes vor
Deutschland macht einen wichtigen Schritt in Richtung Transparenz und Rechenschaftspflicht: Die Bundesregierung bereitet die Umsetzung des dringend benötigten Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern (HinSchG) vor. Dieses lang erwartete Gesetz zielt darauf ab, Personen zu schützen und zu ermutigen, die sich gegen Fehlverhalten und Korruption aussprechen. In den letzten Wochen hat die deutsche Regierung einen Entwurf für eine Verordnung veröffentlicht, wie die neue Bundesmeldestelle organisiert werden soll. Diese wird ein wesentlicher Bestandteil der neuen deutschen Whistleblowing-Strukturen sein. Wir haben einige kritische Anmerkungen zu den Vorschlägen zu machen.
Robuste anonyme Meldewege sicherstellen
Der Verordnungsentwurf ist ein echter Schritt nach vorn, da er die Möglichkeit anonymer Meldungen vorsieht. h. Dies ist etwas, was wir schon seit langem empfehlen - anonyme Meldungen sind entscheidend, damit sich Personen ohne Angst vor Repressalien melden können. Wir glauben jedoch, dass die Vorschläge der Bundesregierung mit einer ausdrücklichen Empfehlung für den Einsatz technologischer Lösungen zur Erleichterung anonymer Meldungen stärker wären, etwas, das im Text in seiner jetzigen Form nur angedeutet, aber nicht direkt gesagt wird.
Die deutsche Regierung würde nicht abwegig handeln, wenn sie eine anonyme Dropbox für Whistleblowing-Meldungen vorschriebe. Wie wir in unserem Bericht 2021 über die Ausweitung anonymer Hinweise in Europa dargelegt haben, setzen immer mehr europäische Behörden erfolgreich anonyme Briefkästen ein, darunter auch die deutsche Finanzaufsicht BaFin, die seit 2017 einen anonymen Briefkasten verwendet.
Umfassende Informationen zum Schutz bereitstellen
Der Schutz von Whistleblowern muss sichtbar sein, damit er richtig funktioniert - Whistleblower können die Meldewege und den Schutz nicht nutzen, wenn sie nicht wissen, welche Möglichkeiten sie haben. Die deutsche Verordnung macht die neue Bundesmeldestelle zu der Stelle, an die sich Whistleblower wenden können, um sich über ihre Rechte zu informieren. Wir sind der Meinung, dass die Verordnung unzureichend ist, da sie die Meldestelle nicht ausdrücklich dazu verpflichtet, detaillierte Informationen über den Umfang des Schutzes nach § 32 HinSchG bereitzustellen, und nicht sicherstellt, dass Hinweisgeber über ihr Recht informiert sind, ihre Bedenken öffentlich zu machen.
Nach der EU-Richtlinie, die das HinSchG umsetzt, sind Whistleblower geschützt, wenn sie an die Öffentlichkeit gehen, wenn andere Meldewege nicht fristgerecht reagieren, wenn der Gegenstand der Meldung eine unmittelbare Gefahr darstellt oder wenn es Grund zu der Annahme gibt, dass die Meldewege nicht funktionieren würden.
Rechtzeitige Umsetzung von anonymen Meldungen
Schließlich heißt es in dem Verordnungsentwurf, dass die Bestimmungen für anonyme Meldungen noch ein weiteres Jahr auf sich warten lassen werden. Bis zum 1. Juli 2024 soll ein geeigneter Kanal entwickelt und umgesetzt werden. Wir haben zwar Verständnis für die Notwendigkeit einer sorgfältigen Planung, sind aber der Meinung, dass dieser Aufschub nicht gerechtfertigt ist.
Anonyme digitale Postfächer basieren auf bewährter, ausgereifter Technologie, die in verschiedenen Sektoren wie der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft und den Medien bereits vielfach effektiv eingesetzt wird.
Indem sie anonyme Meldungen ohne unnötige Verzögerung ermöglichen, können und sollten sich Deutschlands externe Meldestellen umgehend mit allen gemeldeten Problemen befassen und potenziellen Whistleblowern ein Gefühl der Sicherheit vermitteln.
Da die Bundesregierung lobenswerte Schritte zum Schutz von Whistleblowern unternimmt, begrüßt Blueprint for Free Speech die Fortschritte bei der Förderung von Transparenz und Verantwortlichkeit. Wir erkennen die Bedeutung des neuen Gesetzes zum Schutz von Whistleblowern an, das Einzelpersonen die Möglichkeit gibt, Korruption und Fehlverhalten aufzudecken. Um jedoch die größtmögliche Wirksamkeit des Gesetzes und der externen Meldestelle zu gewährleisten, fordern wir die Regierung dringend auf, die drei oben genannten kritischen Punkte zu berücksichtigen. Durch die ausdrückliche Unterstützung technologischer Lösungen für anonyme Meldungen, die Bereitstellung umfassender Informationen zum Schutz von Veröffentlichungen und durch die Sicherstellung einer rechtzeitigen Umsetzung kann die Bundesregierung ein starkes Zeichen setzen, wenn es darum geht, Transparenz zu fördern und die Rechte von Hinweisgebern zu schützen.