Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz von Hinweisgebern bedarf der Nachbesserung
Die deutsche Regierung prüft derzeit einen vom Justizministerium vorgelegten ersten Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern. Blueprint for Free Speech hat den Gesetzesentwurf analysiert. Unsere erste Kritik zum Entwurf finden Sie hier: Blueprint's Factsheet zum Entwurf des Gesetzes zum besseren Schutz von Hinweisgebern und zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.
Während die Einführung von Deutschlands erstem umfassenden Rahmenwerk zum Schutz von Meldungen im öffentlichen Interesse die Situation für einige Whistleblower wohl verbessern wird, enthält der Gesetzentwurf auch einige beachtliche Lücken. Einige wichtige internationale Standards, die eine einheitliche Anwendung und bewährte Praktiken in wichtigen Bereichen garantieren würden, wie z.B. anonyme Offenlegung, Vertraulichkeit, konkrete Schutzmaßnahmen und eine solide Haftungsregelung, werden nicht berücksichtigt. Positiv fällt auf, dass der Entwurf einen unabhängigen Aufsichtsmechanismus einführt und den sachlichen Anwendungsbereich ausweitet. Es ist zu erwarten, dass die Bundesregierung in den ersten Entwurf weitere Abschnitte zu den Regelungen des öffentlichen Dienstes aufnehmen wird.
Die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern, die das EU-Parlament im April 2019 verabschiedet hat, ist hier zu finden: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L1937